Wenn EU-Richter befehlen
Im Oktober 2002 heiratete ein gut dreissigjähriger Kosovare im Kosovo eine etwa gleichaltrige Französin. Diese Französin hatte Wohnsitz im Kanton Neuenburg.
Gut ein Jahr nach der Heirat erhielt der Kosovare eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz, damit er zu seiner im Neuenburgischen lebenden Ehefrau ziehen konnte. Wenig später nahmen die Jungverheirateten Wohnsitz im Kanton Zürich.
Blaulicht vom 16.02.2012158.62 KB
Von Ulrich Schlüer, Geschäftsleiter sifa
